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§ Rechtliches

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende  Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit  eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht  mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien  dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe  von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte  Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer  kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind  als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien  verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien  der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen  oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher  entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an  unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse  unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.)  gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in  den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005  Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr  als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem  Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten  Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und  "Hg" für Quecksilber.



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